Wenn wir eine Arbeitsstunde in Rechnung stellen, heißt das nicht, dass wir in dieser Zeit auch so viel verdienen. Das wäre zu schön, ist aber leider nicht so.
Immer wieder sind Kunden der Meinung, dass Handwerker zu teuer sind. Der scheinbar hohe Stundenverrechnungssatz gerät dabei oft in die Kritik. Ein Ende der Preisspirale wird zwar stets gefordert, ist derzeit jedoch nicht in Sicht. Zu beachten ist, der Stundenverrechnungssatz ist nicht der Stundenverdienst bei uns im Unternehmen.
So müssen wir kalkulieren Berechnen wir beispielsweise eine Arbeitsstunde mit 48 Euro (ohne Mehrwertsteuer, die Sie als Kunde zusätzlich bezahlen müssen), so sind davon 13,00 Euro Stundenlohn, 11,74 Euro Lohnnebenkosten und 18,30 Euro Gemeinkosten darin enthalten. Uns verbleiben 4,96 Euro Gewinn.
- 13,00 Euro Bruttostundenlohn
- 11,74 Euro Lohnnebenkosten
- 18,30 Euro Betriebliche Gemeinkosten
- 4,96 Euro Gewinn (davon müssen nicht verrechenbare- und Fahrt-Zeiten finanziert werden)
- 48,00 Euro Stundenverrechnungssatz netto
- 9,12 Euro 19 Prozent Mehrwertsteuer
- 57,12 Euro Stundenverrechnungssatz
Was erhält unser Mitarbeiter ausbezahlt?
bei einem Bruttolohn von 13,00 Euro Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil) 2,90 Euro Lohnsteuer 2,00 Euro bleiben Netto 8,10 Euro
Was sind Lohnnebenkosten?
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung), bezahlte Urlaubs- und Feiertage, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Beitrag zur Umlage am Insolvenzgeld, Abgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
Was sind Betriebliche Gemeinkosten?
Gesetzliche Mitarbeiteruntersuchungen, Mitarbeiterschulungen, Zertifizierungen für Qualität-/ Arbeitssicherheit, Gesetzliche Prüfungen im Unternehmen, externe Datenschutzbeauftragte, externe Sicherheitsfachkraft, externer Betriebsarzt, Gehälter und Personalnebenkosten für Mitarbeiter im Büro, Raumkosten, Heizung, Strom, Gas, Wasser, betriebliche Versicherungen, Gebühren, Beiträge, Porto, Telefon, Werbung, Internet, EDV, Kfz-Kosten, Rechts- und Beratungskosten, Instandhaltung, Reparaturen, Reinigung, Zinsen für Kredite, Abschreibungen auf abnutzbare Wirtschaftsgüter, kalkulatorische Kosten.
Vernünftige Löhne bezahlen
Damit wir unseren Mitarbeitern vernünftige Löhne bezahlen können (und das sehen wir als unsere Pflicht an), ist die Verrechnung dieses Stundensatzes für Handwerksbetriebe notwendig.
Das sehen Sie doch auch so?
Für Fragen, Anregungen und Kritik, setzten Sie sich bitte gerne mit unserer Geschäftsleitung
in Verbindung.
Vielen Dank
Ihr Hoppesack Team